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Donnerstag, 4. Juni 2015

Besitzstandslogik im ländlichen Raum

Für Katholiken gibt das Gebot im Katechismus der katholischen Kirche, regelmäßig zum Gottesdienst zu gehen. Wer aber auf dem Land, wie gewohnt einen Gottesdienst oder eine Prozession besuchen will, findet womöglich keine Liturgiefeier mehr vor Ort. Das Gebot im Katechismus führt zu einem Anspruch der Gläubigen, der bei nicht stattfindenden Liturgieveranstaltungen zu Klagen führt. Wenn das Gebot nicht umgesetzt werden kann, dann schafft es bei ihnen Frustration, wenn zudem kirchliche Veranstaltungen ausfallen. Nun hat ein Verantwortlicher diesen Anspruch der Gläubigen auf Gottesdienste und Prozessionen als Besitzstandslogik bezeichnet, aus der sie, die Gläubigen, herausmüssen. Eigenartigerweise will die Kirche aber an der
Besitzstandslogik
der Kirchensteuern nach wie vor festhalten. Wie wäre es denn mit der Halbierung der Kirchensteuern für nur zwei anstatt vier Gottesdienste pro Monat? Wenn raus aus der
Besitzstandslogik
, dann aber bitte konsequent !! Zu Pfingsten 2015 wurde noch von den Kirchenvertretern gepredigt, dass die Kirche eine neue Sprache finden muss, um die gläubigen und nichtgläubigen Menschen besser anzusprechen. Das Wort B
esitzstandslogik
haben sie bestimmt nicht gemeint. Natürlich wissen die Gläubigen, dass es immer weniger Pfarrer gibt, aber mit dieser gedankenlose Sprachformulierung wird sich diese Situation in der Kirche auch nicht ändern, sondern eher verschlechtern. Die Gläubigen sollte man nicht ein X für ein U vormachen. Sie wissen meist mehr als die Kirchenobrigkeit denkt und können in der Regel gut eins und eins zusammenzählen. Aber wenn man den Kontakt mit den Gläubigen verloren hat, das Kirchenleben nur noch
managen möchte
und das mitmenschliche Christsein nicht mehr richtig lebt, dann kommen diese Gedankenlosigkeiten heraus. Da helfen auch keine
Pastoralvereinbarungen
.

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